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Patienteninformation zu Bisolvon® Dextromethorphan:Opella Healthcare Switzerland AG
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Bisolvon® Dextromethorphan

Was ist Bisolvon Dextromethorphan und wann wird es angewendet?

Bisolvon Dextromethorphan ist ein Arzneimittel zur symptomatischen Behandlung des trockenen Reizhustens.

Was sollte dazu beachtet werden?

Rauchen trägt zur Entstehung von Husten bei («Raucherhusten»). Sie können die Wirkung des Arzneimittels fördern, indem Sie auf das Rauchen verzichten. Bisolvon Dextromethorphan enthält keinen Zucker und ist daher auch für Diabetiker geeignet.

Wann darf Bisolvon Dextromethorphan nicht angewendet werden?

Sie dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen den Wirkstoff Dextromethorphan oder einen der sonstigen Bestandteile von Bisolvon Dextromethorphan sind, zu Arzneimittelmissbrauch oder –abhängigkeit neigen, oder wenn Sie an Lungenbeschwerden wie Asthma bronchiale, chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung, Lungenentzündung, Atemhemmung oder unzureichender Atemtätigkeit (Ateminsuffizienz) leiden.
Bisolvon Dextromethorphan darf in der Stillzeit nicht eingenommen werden.
Kinder unter 6 Jahren dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen.
Bisolvon Dextromethorphan darf während und bis 2 Wochen nach einer Behandlung mit bestimmten Arzneimitteln bei Gemütsstörungen (wie MAO-Hemmer, SSRI (Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer), trizyklische Antidepressiva) nicht eingenommen werden, da es zu starken Nebenwirkungen kommen kann (Serotonin-Syndrom).

Wann ist bei der Anwendung von Bisolvon Dextromethorphan Vorsicht geboten?

Bei eingeschränkter Leber- und Nierenfunktion sollten Sie Bisolvon Dextromethorphan nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einnehmen.
Bei Husten mit erheblicher Schleimbildung, sowie bei einem krankheitsbedingten reduzierten Hustenreflex sollten Sie Bisolvon Dextromethorphan nur in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin unter besonderer Vorsicht einnehmen, weil unter diesen Umständen eine Unterdrückung des Hustens nicht erwünscht ist.
Chronischer Husten kann ein Frühsymptom eines Asthma bronchiale sein, daher ist Bisolvon Dextromethorphan zur Dämpfung dieses Hustens nicht angebracht.
Bei Patienten mit einem sogenannten erblichen CYP2D6-Mangel wird Dextromethorphan verlangsamt abgebaut. Dadurch steigt das Risiko für Nebenwirkungen.
Bitte beachten Sie, dass Bisolvon Dextromethorphan zu einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit führen kann und nach längerem Gebrauch die Wirkung nachlassen kann (Toleranzentwicklung).
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen das Arzneimittel nur auf ärztliche Verordnung hin einnehmen.
Bisolvon Dextromethorphan enthält Maltitol. Patienten und Patientinnen, welche eine seltene angeborene Krankheit des Zuckerstoffwechsels (so genannte Fruktose-Unverträglichkeit) aufweisen, sollten Bisolvon Dextromethorphan deshalb nicht einnehmen.
Bisolvon Dextromethorphan Hustensirup enthält das Konservierungsmittel Methyl-para-Hydroxybenzoat (E 218), das allergische Reaktionen, möglicherweise verzögert, auslösen kann.
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge und Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen! Das gilt in verstärktem Masse bei gleichzeitigem Genuss alkoholischer Getränke.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch pflanzliche oder selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.

Darf Bisolvon Dextromethorphan während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?

Bisolvon Dextromethorphan darf nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abschätzung durch den behandelnden Arzt und nur in Ausnahmefällen angewendet werden.
Da eine atemdepressive Wirkung auf den Säugling nicht auszuschliessen ist, darf Bisolvon Dextromethorphan in der Stillzeit nicht angewendet werden.

Wie verwenden Sie Bisolvon Dextromethorphan?

Bisolvon Dextromethorphan sollte vorzugsweise nach dem Essen, die letzte Dosis vor dem Schlafengehen eingenommen werden.
Hustensirup:
Der Packung ist ein graduierter Messbecher beigelegt. Wenn vom Arzt bzw. von der Ärztin nicht anders verschrieben:
Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahre: 5-10 ml Hustensirup (entsprechend 10-20 mg Dextromethorphanhydrobromid) alle 4 Stunden oder 15 ml Hustensirup (entsprechend 30 mg Dextromethorphanhydrobromid) alle 6-8 Stunden. Die maximale Tagesgesamtdosis beträgt 60 ml Hustensirup (entsprechend 120 mg Dextromethorphanhydrobromid).
Kinder von 6-12 Jahren nur nach ärztlicher Verordnung: 2,5-5 ml Hustensirup (entsprechend 5-10 mg Dextromethorphanhydrobromid) alle 4 Stunden. Die maximale Tagesgesamtdosis beträgt 30 ml Hustensirup (entsprechend 60 mg Dextromethorphanhydrobromid).
Lutschpastillen:
Wenn vom Arzt bzw. von der Ärztin nicht anders verschrieben:
Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahre:
Bei Bedarf alle 4-6 Stunden langsam 1-3 Pastillen (entsprechend 10.5 – 31.5 mg Dextromethorphanhydrobromid) lutschen. Die maximale Tagesgesamtdosis beträgt 12 Lutschpastillen (entsprechend 126 mg Dextromethorphanhydrobromid).
Kinder von 6-12 Jahren nur nach ärztlicher Verordnung: Bei Bedarf alle 4-6 Stunden langsam 1 Pastille (entsprechend 10.5 mg Dextromethorphanhydrobromid) lutschen. Die maximale Tagesgesamtdosis beträgt 6 Lutschpastillen (entsprechend 63 mg Dextromethorphanhydrobromid).
Allgemeines
Nehmen Sie Bisolvon Dextromethorphan ohne ärztlichen Rat nicht länger als max. 4 Tage ein. Auch unter ärztlicher Verordnung sollte Bisolvon Dextromethorphan nicht länger als zwei bis drei Wochen eingenommen werden.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Welche Nebenwirkungen kann Bisolvon Dextromethorphan haben?

Häufig wurde über Müdigkeit, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen oder Magen-Darmbeschwerden und gelegentlich über Erschöpfung berichtet.
Sehr selten wurden Schläfrigkeit oder bei Missbrauch die Entwickung einer Abhängigkeit sowie Halluzinationen sowie in Einzelfällen Überempfindlichkeitsreaktionen beobachtet.
Im Falle einer Überdosierung können die erwähnten Nebenwirkungen häufiger oder schwerer ausgeprägt sein. Zusätzlich können Bewusstseinsstörungen, Stimmungsschwankungen, verschwommenes Sehen, Erregbarkeit, Herzrhythmusstörungen auftreten.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.

Was ist ferner zu beachten?

Bisolvon Dextromethorphan ist ausser Reichweite von Kindernaufzubewahren.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Bisolvon Dextromethorphan Hustensirup bei 15-30 °C lagern.
Bisolvon Dextromethorphan Lutschpastillen bei Raumtemperatur (15-25 °C) lagern.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Was ist in Bisolvon Dextromethorphan enthalten?

5 ml Hustensirup enthalten 10 mg des Wirkstoffes Dextromethorphanhydrobromid, das Konservierungsmittel Methylparahydroxybenzoat (E 218), den Süssstoff Saccharin, Aromen Aprikose und Vanille (enthält Vanillin und Ethylvanillin) sowie Hilfsstoffe.
1 Lutschpastille enthält 10,5 mg des Wirkstoffes Dextromethorphanhydrobromid (entspricht Dextromethorphan 7.7 mg), die Aromastoffe: Vanillin und andere, den Farbstoff Chinolingelb (E 104), die Süssstoffe Cyclamat und Saccharin, sowie weitere Hilfsstoffe.

Wo erhalten Sie Bisolvon Dextromethorphan? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken ohne ärztliche Verschreibung.
Hustensirup: 200 ml.
Lutschpastillen: 20 Pastillen.

Zulassungsnummer

61441, 62916 (Swissmedic).

Zulassungsinhaberin

sanofi-aventis (schweiz) ag, 1214 Vernier/GE.

Diese Packungsbeilage wurde im Oktober 2015 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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